Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (Bachelor of Arts)

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Fragen und Antworten

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Ablehnungsbescheid - Was ist das?

Wer sich fristgerecht beworben hat und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, aber nicht im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden konnte, erhält von der Hochschule Aalen

  • ca. Mitte Februar für das Sommersemester
  • ca. Mitte August für das Wintersemester
einen Ablehnungsbescheid. Aus dem Ablehnungsbescheid geht genau hervor, welcher Rang im Auswahlverfahren und über die Wartezeit erzielt wurde. Es besteht trotz eines Ablehnungsbescheids die Möglichkeit, entweder über ein so genanntes Nachrückverfahren einen Studienplatz für den gewünschten Studiengang oder über den Hilfsanträge - sofern sie gestellt wurden - einen Studienplatz in einem alternativ gewünschten Studiengang zugewiesen zu bekommen.
 

Auswahlverfahren - Was ist das?

Die Hochschule Aalen vergibt ihre Studienplätze in den Bachelorstudiengängen nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind. Nach Abzug der Vorabquoten werden 90 Prozent der Studienplätze über das Auswahlverfahren und 10 Prozent über Wartezeit vergeben. Es werden keine Studienplätze mehr allein über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) vergeben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
 

Auswahlverfahren - Wie funktioniert das?

Das Auswahlverfahren funktioniert über die Bildung einer Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mittels so genannter Auswahlkriterien. Die Studienplätze werden nach der Reihenfolge der Rangliste vergeben.

Ein schriftlicher Test oder ein persönliches Auswahlgespräch ist in Aalen nicht vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Bewerben - Wie mache ich das richtig?

Die Hochschule Aalen bietet Ihnen die Möglichkeit, sich online zu bewerben. Für die Online-Bewerbung benötigen Sie Angaben aus Zeugnissen und Bescheinigungen. Alles, was Sie für die Online-Bewerbung benötigen, finden Sie in der Checkliste.

  • Haben Sie einen Internet-Zugang?
  • Haben Sie Ihren Drucker eingeschaltet?
  • Haben Sie alles vor sich liegen?
  • Dann steht Ihrer Online-Bewerbung nichts im Wege: jetzt bewerben.

 

Sollten Sie keinen Internetzugang oder Probleme, die Online-Berwerbung durchzuführen, dann öffnen Sie folgendes Dokument und senden Sie uns diesen mit allen anderen Unterlagen zu: Zulassungsantrag.

 

Bewerben - Ab wann kann ich mich bewerben?

Sie können sich

  • für das kommende Wintersemester ab Mai und
  • für das kommende Sommersemester ab November des Vorjahres

bewerben.

Mit Abschluss Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail sowie eine Checkliste auf der die einzureichenden Unterlagen aufgelistet sind. Die Unterlagen sind entweder bis Bewerbungsschluss oder auch nach Zulassung und Annahme des zugewiesenen Studienplatzes bei der Hochschule Aalen einzureichen. Fehlende Unterlagen können Sie Online nachsehen. Entsprechende Informationen erhalten Sie mit Zulassung zum Studiengang

 

Bewerben - Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Ja. Sie haben die Möglichkeit in Ihrem Zulassungsantrag neben Ihrem ersten Studienwunsch zwei Alternativen anzugeben (sog. Hilfsanträge). Es darf jedoch nur ein Zulassungsantrag eingereicht werden.
 

Bewerbungsfristen - Wie sind diese?

Für alle Bachelorprogramme außer Ingenieurpädagogik, Kunststofftechnik und Fertigungstechnik/Maschinenbau gilt:

  • für das jeweils kommende Wintersemester: 15. Juli
  • für das jeweils kommende Sommersemester: 15. Januar

Für die Bachelorprogramme Gesundheitsmanagement, Kunststofftechnik und Maschinenbau/Fertigungstechnik gilt:

  • für das jeweils kommende Wintersemester: 15. Juli

Die zur Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung benötigten Unterlagen müssen vor  den genannten Bewerbungsfristen bei der Hochschule Aalen eingereicht werden. Alle weiteren Unterlagen werden nach ggf. Zulassung und Annahme des Studienplatzes von Ihnen angefordert
(siehe Checkliste zur Online-Bewerbung).

 

Bundeswehr, Zivildienst oder Studium - was soll ich machen?

Sie können sich grundsätzlich vor Beginn des Dienstes, aber auch während des Dienstes bei uns bewerben. Im Falle einer Zulassung können Sie den Studienplatz wegen Ableistung des Dienstes absagen und erhalten einen Anspruch auf Vorwegauswahl. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer erneuten Bewerbung Ihren Zulassungsbescheid beifügen.
 

Exmatrikulation - Kann ich an der Hochschule Aalen ein Studium beginnen, wenn ich von einer anderen Hochschule wegen Nichtbestehen einer Prüfung endgültig vom Studium ausgeschlossen wurde?

Haben Sie aus einem früheren Studium einen Ausschluss wegen endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung/Fachprüfung, so müssen Sie dies bei Ihrer Bewerbung angeben. Entsprechendes gilt für einen Ausschluss wegen Fristüberschreitung für den betroffenen Studiengang. Sie müssen Ihrer Bewerbung einen aktuellen nicht bereinigten Notenspiegel in amtlich beglaubigter Kopie beifügen. Ihr Antrag wird separat geprüft.

 

Hochschulwechsel - Was muss ich beachten, wenn ich bereits an einer anderen Hochschule studiert habe?

Man kann grundsätzlich nicht gleichzeitig an mehr als einer Hochschule eingeschrieben sein. Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschule ist spätestens zur Einschreibung vorzulegen. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen anderer Hochschulen spricht der zuständige Professor, Studiengangleiter oder Dekan nach der Einschreibung aus.
 

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - Was ist das?

Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudienganges an der Hochschule Aalen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Die allgemeine Hochschulreife wird unter anderem durch das Abitur an

  • allgemein bildenden Gymnasien
  • Fachgymnasien
  • Gesamtschulen
  • freien Waldorfschulen
  • Abendgymnasien

erworben.

Die fachgebundene Hochschulreife erhält man durch die Reifeprüfung an

  • Fachgymnasien
  • Berufssoberschulen

Die Fachhochschulreife erwirbt man durch die Reifeprüfung an

  • Gymnasien/Fachgymnasien/Gesamtschulen/ freien Waldorfschulen nach der 12. Klasse (schulischer Teil), ein beruflicher Teil ist zusätzlich nachzuweisen
  • Fachoberschulen
  • Berufskollegs und Berufsfachschulen
  • Abendgymnasien
 

Härtefallantrag - Unter welchen Umständen kann ich einen stellen?

Fünf Prozent der Studienplätze werden für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der Auswahlkriterien des Auswahlverfahrens oder nach der Wartezeit unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt. Falls ein Härtefallantrag gestellt wird, muss dieser ausführlich begründet werden. Zum Nachweis müssen geeignete Unterlagen (z. B. fachärztliches Gutachten) beigefügt werden. Es müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen.
 

Nachrückverfahren - Was ist das?

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Bewerberinnen und Bewerber die ihnen zugewiesenen Studienplätze an. Diese eventuell freigewordenen Plätze werden durch so genannte Nachrückverfahren an andere Bewerber, die bisher noch nicht zum Zuge gekommen sind, vergeben. Dadurch ist es bis Vorlesungsbeginn möglich, einen Zulassungsbescheid zu erhalten.

 

Numerus Clausus - gibt es das?

Dies ist vom Studiengang abhängig. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Anzahl der zu vergebenen Studienplätze, so werden die Studienplätze zu 90 Prozent über ein hochschuleigenes Auswahlverfahren und zu 10 Prozent über Wartezeit vergeben.
 

Studiengebühren - Muss ich die bezahlen?

Jeder Studierende muss einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro und einen Beitrag in Höhe von 59 Euro an das Studentenwerk Ulm zu entrichten. Der Beitrag für das Studentenwerk Ulm beinhaltet den Solidaritätsbeitrag für das künftige Semseterticket. Die Gebühren werden mit der Immatrikulation fällig.

 

Studienplatz - Was muss ich tun, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?

Dann können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin mit allen Unterlagen wieder bewerben. Sie können mit der Erklärung auf dem Ablehnungsbescheid oder einer kurzen Mitteilung Ihre Bewerbungsunterlagen wieder zurückfordern.

 

Vorwegauswahl - Was ist das?

Bewerberinnen und Bewerber, die eine Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) erfüllt oder eine solche Dienstpflicht oder entsprechende Dienstleistungen bis zur Dauer von drei Jahren übernommen haben oder mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst geleistet haben oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr abgeleistet haben oder ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben, werden  in dem im Hauptantrag genannten Studiengang vorweg ausgewählt. Voraussetzung ist, dass für den im Hauptantrag beantragten Studiengang eine Zulassung bei oder nach Beginn des Dienstes erfolgt ist. Eine beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheids ist beizufügen. Die Vorwegauswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch eine Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst für das Sommersemester bis 15. März und für das Wintersemester bis 1. Oktober beendet sein wird. Wird eine Rangfolge zwischen den vorweg Auszu­wählenden erforderlich, entscheidet das Los.
 

Wartezeit - Wie berechne ich meine Wartezeit?

Die Wartezeit berechnet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichen sind. Durch eine Berufsausbildung oder abgeleisteten Wehr/Ersatzdienst sind Erhöhungen möglich. Dies hängt jedoch von der zeitlichen Reihenfolge und bestimmten Stichtagen ab.Waren Sie bereits an einer oder an mehreren Hochschulen eingeschrieben, so werden diese Semester von Ihrer Wartezeit abgezogen bzw. verrechnet.
 

Wiederbewerben - geht das?

Sie können sich zum nächsten Bewerbungstermin mit allen Unterlagen wieder bewerben. Sie können mit der Erklärung auf dem Ablehnungsbescheid oder kurzen Mitteilung Ihre Bewerbungsunterlagen zurückfordern.

 

Wunschstudiengang - Wie komme ich zu meinem gewünschten Studiengang?

Tragen Sie unter Hauptantrag Ihren Studienwunsch ein. Unter Hilfsantrag 1 und 2 können Sie Alternativ-Wünsche eintragen, für den Fall, dass Sie beim Hauptantrag keinen Studienplatz erhalten. Ein Hilfsantrag kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn alle Bewerber und Bewerberinnen mit diesem Studienwunsch im Hauptantrag das Zulassungsverfahren durchlaufen haben und dann noch Plätze zu vergeben sind. Bitte tragen Sie auch ein, in welchem Fachsemester Sie beginnen möchten (Quereinsteiger). Zweitstudienbewerber (abgeschlossenes Erststudium) dürfen nur einen Hauptantrag stellen.
 

Zeugnisse - Muss ich die im Original einsenden?

Nein. Bitte schicken Sie uns keine Originale. Diese benötigen Sie für weitere Bewerbungen. Kopieren Sie Ihre Zeugnisse und alle anderen benötigten Dokumente, und lassen Sie diese beglaubigen.

Alle Unterlagen (siehe folgende Checkliste), die Sie bei der Bewerbung oder Immatrikulation an der Hochschule Aalen einreichen, müssen amtlich beglaubigt sein. Amtliche Beglaubigungen von Kopien können von einer Behörde, die zur Führung eines Dienstsiegels ermächtigt ist, vorgenommen werden (z. B. Rathäuser, Landratsämter, Schulen).

Achten Sie unbedingt darauf, dass der Beglaubigungsvermerk ein Dienstsiegel enthält.

Beglaubigungsvermerke von Banken und Krankenkassen oder Kopien von beglaubigten Dokumenten werden nicht anerkannt.

Die Hochschule Aalen kann jedoch verlangen, dass die Unterlagen bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind.

 

Zulassungsbescheid - Wann bekomme ich über meine Zulassung zum Studium an der Hochschule Aalen Bescheid?

Die ersten Zulassungsbescheide werden ca. 2-3 Tage nach dem Bewerbungsstichtag versandt. Durch eventuelle Nachrückverfahren ist es bis Vorlesungsbeginn möglich, eine Zulassung zu erhalten.

 

Zweitstudium - Was ist das?

Wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgreich abgeschlossen hat, kann nur im Rahmen der Quote für das Zweitstudium ausgewählt werden. Die Rangfolge wird nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium bestimmt.