Einen Studienplatz können Sie in 5 Schritten erhalten. Die blau hinterlegten Angaben betreffen alle Studienangebote, die rot hinterlegten sind studiengangsspezifisch.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudienganges an der Hochschule Aalen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Dies wird auch als Hochschulzugangsberechtigung (siehe FAQ) bezeichnet.
Haben Sie das Abitur in einem anderen Bundesland erworben, so wird es auch in Baden-Württemberg anerkannt. Haben Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben, schauen Sie auf Ihr Zeugnis. Wenn dort nicht vermerkt ist, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg gilt, dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle des
Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. 7 - Schule und Bildung Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart 0711 904-40700
Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erhalten? Dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle des
Regierungspräsidiums Stuttgart, Abt. 7 - Schule und Bildung Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart 0711 904-40700
Haben Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein ausländisches Zeugnis? Dann müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen:
Haben Sie sich als Berufstätiger besonders qualifiziert (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt IHK)? Dann benötigen Sie nur noch den Nachweis, dass Sie an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule teilgenommen haben. Nähere Informationen erhalten Sie im Zulassungsamt.
Haben Sie sich beruflich qualifiziert, aber keine berufliche Fortbildung, jedoch eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen, eine dreijährige Berufserfahrung und einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule vorliegen? Dann können durch das Bestehen einer Eignungsprüfung (Eignungsprüfung in Konstanz) den Hochschulzugang für einen Studiengang erwerben, der ihrer Berufsausbildung und der Berufserfahrung jeweils fachlich entspricht (fachgebundener Hochschulzugang). Nähere Informationen erhalten Sie im Zulassungsamt.
Studiengangspezifisch
Im Studiengang Allgemeiner Maschinenbau benötigen Sie zusätzlich ein Vorpraktikum, das Sie möglichst vor Studienbeginn absolviert haben sollten. Im Dokument Allgemeine Informationen zum Vorpraktikum finden Sie nähere Angaben, z. B. Ausbildungsinhalte oder Ausbildungszeit.