Produktentwicklung und Fertigung (Master of Engineering)

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Student/in werden in 5 Schritten

Einen Studienplatz können Sie in 5 Schritten erhalten. Die blau hinterlegten Angaben betreffen alle Studienangebote, die rot hinterlegten sind studiengangsspezifisch.

Schritt 1: Zulassungsvoraussetzungen erfüllen 
Schritt 2: Bewerbung
Schritt 3: Vergabeverfahren
Schritt 4: Zulassung
Schritt 5: Immatrikulation (Einschreibung)


Zulassungsvoraussetzungen erfüllen

Studiengangspezifisch

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang „Master of Engineering in Produktentwicklung und Fertigung" an der Hochschule Aalen ist ein

       a)   berufsqualifizierender Hochschulabschluss
             
(Bachelorstudiengang, Diplomstudiengang oder Äquivalent) im Maschinenbau oder einer                     verwandten Fachrichtung und ein

       b)   Hochschulabschluss mit 
             
● einer überdurchschnittlichen Leistung
              ● mindestens 210 ECTS-Leistungspunkte oder
              ● mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte.
              Die Bewerber mit einem Hochschulabschluss von mind. 180 ETCS aber weniger als 210
              ETCS werden nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie noch zusätzliche 30 ECTS-
              Leistungspunkte während des Masterstudiums erwerben. In welcher Form die zusätzliche
              Leistung zu erbringen ist, entscheidet die Auswahlkommission.

Ausländische Bewerber:
Über die Einstufung ausländischer Bewerber ohne einen oben aufgeführten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entscheidet die Auswahlkommission. Hierzu werden die Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zugrunde gelegt.
Über die Zulassung von Studierenden, die sich im Rahmen eines bilateralen Abkommens bewerben, kann die Auswahlkommission abweichend von der oben genannten Regelung entscheiden.

Sprachqualifikation:
Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, müssen bei ihrer Bewerbung einen Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erbringen, z. B. „TestDaF" - Niveau 4, „DSH-Zeugnis" Stufe 2 oder „Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts. Bei anderen vorgelegten Sprachnachweisen entscheidet die Auswahlkommission über deren Gleichwertigkeit.

Weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung.